Handbuch für das Verwaltungszwangsverfahren – Print + Digital
Loseblattwerk und Onlinedatenbank auf dem Stand der 82. Ergänzungslieferung (Januar 2023)
Fachverband der Kommunalkassenverwalter e. V., Prof. Rainer Goldbach
Das Handbuch für das Verwaltungszwangsverfahren (Handbuch VZV) vermittelt die erforderlichen Fachkenntnisse, Erfahrungswerte und praxisbezogenen Empfehlungen, um eine effektive und sachgerechte sowie weitgehend einheitliche Verfahrensweise im Verwaltungszwangsverfahren zu gewährleisten.
Bereits seit 1983 ist das Handbuch den kommunalen Kassen, den Vollstreckungs- und Anordnungsbehörden und insbesondere allen kommunalen Kassenverwaltern und -bediensteten bundesweit ein täglicher Ratgeber. Neben der detaillierten Erläuterung des Verwaltungszwangsverfahrens bietet das Werk eine große Anzahl an Formularmustern, eine Fülle von Hinweisen auf länderbezogene Besonderheiten sowie wertvolle Verweise auf Rechtsquellen und Fach- und Lehrbücher. Es ist den kommunalen Kassen bundesweit ein täglicher Ratgeber.
Neben der detaillierten Erläuterung des Verwaltungszwangsverfahrens bietet das Werk eine große Anzahl an Formularmustern, eine Fülle von Hinweisen auf länderbezogene Besonderheiten sowie wertvolle Verweise auf Rechtsquellen und Fach- und Lehrbücher.
Das Handbuch umfasst folgende Themenschwerpunkte: Rechtsgrundlagen, die Beteiligten, Vollstreckung von Geldforderungen, Vollstreckung in das bewegliche Vermögen, Eidesstattliche Versicherung und Haft, Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen, Insolvenzverfahren, Sicherungsverfahren und Befriedigung durch Verwertung von Sicherheiten, Nebenforderungen, Vollstreckung von Verwaltungsakten, Rechtsbehelfe/Vollstreckungsschutz, Zwangsvollstreckung nach der ZPO.
Das kombinierte Angebot verbindet die gewohnte Handhabung des Loseblattwerks und das entspannte Lesen auf Papier mit der unkomplizierten Suche nach Inhalten in einer Datenbank. Die verlinkten Inhaltsverzeichnisse sowie die komfortablen, auch werkübergreifenden Suchmöglichkeiten erlauben einen schnellen Zugriff. Inhalte können mit Anmerkungen (Texte, Bilder, Audiokommentare), Hervorhebungen und Lesezeichen individuell bearbeitet werden. Textausschnitte und Anmerkungen sind in andere Dokumente übertragbar. Einzelne Seiten können problemlos ausgedruckt werden. Durch regelmäßige Ergänzungslieferungen bzw. Updates wird stets der neueste Stand der Gesetzgebung und der Rechtsprechung gewährleistet.