Hasskriminalität in Deutschland
Eine Untersuchung des Phänomenbereichs mit europäischen und internationalen Bezügen und Erstellung eines Lagebilds der Praxis seit der Aufnahme von Vorurteilsmotiven in § 46 Abs. 2 StGB
Sonja Fleck
Seit dem Jahr 2000 wird in Deutschland eine gesetzgeberische Reaktion auf Hate Crimes bzw. Hasskriminalität kontrovers diskutiert. In den Jahren 2015 und 2020 kam es schließlich zu der Aufnahme von Vorurteilsmotiven als strafschärfende Faktoren in die Strafzumessung. Rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische und sonstige menschenverachtende Beweggründe werden nun explizit in § 46 Abs. 2 StGB genannt.
Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit sind die Auswirkungen dieser Novellierung auf die Justizpraxis, deren Bewertung und weitere Erfahrungen mit Hasskriminalität. Es wird untersucht, ob die Ziele des Gesetzgebers durch die Gesetzesänderungen erreicht werden können bzw. erreicht wurden.
Zentraler Teil ist eine empirische Untersuchung in Gestalt einer deutschlandweiten Studie, bei der die Behandlung von Hasskriminalität und die Einschätzung der Strafzumessungslösung in der Praxis untersucht wurde. Es wurde hierfür ein Fragebogen entwickelt, in dem Richter*innen und Staatsanwält*innen ihre Erfahrungen und Ansichten darstellen konnten. Hierdurch wurde ein Lagebild der Justizpraxis für dieses Kriminalitätsphänomen erstellt.
Die Entwicklung der Fragen für die empirische Studie resultiert hierbei aus einer ausführlichen Untersuchung des Kriminalitätsphänomens. Die gesellschaftliche und politische Lage wird hierbei ebenso beleuchtet wie die historische Entwicklung des Kriminalitätsphänomens. Die Problematik von Hate Speeches bzw. Hassreden und deren Auswirkungen auf die Entstehung von Hasskriminalität wird nicht nur auf Deutschland bezogen dargestellt. Auch das europäische Ausland und die Entwicklung in den Vereinigten Staaten von Amerika werden beleuchtet.
Im Ergebnis ist eine Handlungsempfehlung entwickelt worden, mit der diesem Phänomenbereich von Kriminalität begegnet werden kann.