Informationsrechte des Gläubigers im Insolvenzverfahren
Unter besonderer Berücksichtigung der Informationspflichten des Insolvenzverwalters gegenüber dem Gläubiger
Maximilian Sponagel
Das Thema „Informationsrechte des Gläubiger im Insolvenzverfahren – unter besonderer Berücksichtigung der Informationspflichten des Insolvenzverwalters gegenüber dem Gläubiger“ wurde vom Verfasser bearbeitet, weil die Frage nach den Informationsrechten auf Seminaren, in Prozessen und in der täglichen anwaltlichen Beratung in den letzten Jahren immer wieder gestellt wurde. Auch von Kollegen aus der Praxis wurde ich mehrfach dazu ermutigt, mich mit diesem umstrittenen und bedeutenden Thema ausführlichst auseinander zu setzen, um die unterschiedlichen Meinungen und Rechtsprechungen zusammen zu tragen, zu analysieren, Tendenzen aufzuzeigen und Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Die Arbeit befasst sich mit dem Konflikt, dass Insolvenzverwalter einerseits wenig Informationen an Gläubiger erteilen möchten, um ungestört das Verfahren abwickeln zu können, andererseits ihre Gläubiger informieren müssen, weil das Verfahren für die Gläubiger durchgeführt wird. Außerdem kostet die vom Gläubiger begehrte Information dem Insolvenzverwalter Zeit und Geld. Dieses Thema wurde nun erstmalig umfassend, in sich vollständig behandelt. In der Praxis ist Gläubigen, Banken, Rechtsanwälten und Insolvenzverwaltern häufig nicht klar, welche Informationsrechte und Mitwirkungsrechte Gläubiger im Insolvenzverfahren haben. Durch die vorliegende Arbeit können sich vor allem Insolvenzverwalter ausführlich über Ihre Auskunftspflichten informieren und erfahren wann sie Auskunft erteilen müssen bzw. Auskunft verweigern dürfen.