Jugendstrafvollzugsrecht
Kommentierende Darstellung der Landesgesetze zum Jugendstrafvollzug
Heribert Ostendorf
Umfassende Neuregelungen im Jugendstrafvollzug
Die Gesetzeslage im Jugendstrafvollzug wird auf Länderebene immer unüberschaubarer: Neben eigenständigen Jugendstrafvollzugsgesetzen haben mittlerweile einige Länder die Regelungen in Gesamt-Justizstrafvollzugsgesetzen integriert.
Zudem gibt es neue, länderspezifische Justizvollzugsdatenschutzgesetze.
Die aktuelle Neuauflage
des Handbuchs von Ostendorf geht auf alle Neuregelungen ein, macht deren Auswirkungen in jedem Bundesland sichtbar und verschafft Argumentationssicherheit durch Bezugnahme auf vergleichbare Festlegungen in den Ländern.
Schwerpunkte für die jugendvollzugliche Praxis
Inwieweit muss der Strafvollzug unter Corona-Pandemiebedingungen (Unterbringung, Versorgung, Besuche, (Schul-)Bildung, Freizeit und Sport, Therapieangeboten) angepasst werden?
Dürfen Außenkontakte im Hinblick auf Telekommunikation, Paketempfang, Besuchsverbote und Überwachung eingeschränkt werden?
Welche Therapieangebote, Soziale Hilfe wird jungen Täterinnen und Tätern angeboten?
Welche Maßnahmen können die Anstalten zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung, z.B. bei Gewalttätigkeiten, ergreifen?
Welche Grenzen für die Anwendung von Unmittelbarem Zwang, Durchsuchungen, Beobachtungen von Gefangenen, Einzelhaft und Fesselung etc. gibt es und wie können sich Betroffene gegen diese wehren?
Besonders kompetent
spiegelt das erfahrene Autorenteam die unterschiedlichen Berufsträger im Jugendstrafvollzug wider.
Die Autoren
Jur. Bill Borchert; StAin Dr. jur. Viktoria Bunge; Prof. Dr. jur. Kirstin Drenkhahn; StA Dr. jur. Lorenz Frahm; MinR Jochen Goerdeler; AkadORin a.Z. Dr. phil. Anne Kaplan; Prof. Dr. jur. Heribert Ostendorf; OSRin Dr. phil. Stefanie Roos; DIRAG Prof. Dr. jur. Frank Guido Rose; RAin Susan Vogel; Prof. Dr. päd. Philipp Walkenhorst; RA Dr. jur. Joachim Walter und Ri´in Dr. jur. Natalie Willsch.