Kartellrecht
Astrid Ablasser-Neuhuber, Jochen Anweiler, Michael Baron, Stephan Barthelmeß, Michael Bauer, Helmut Bergmann, Birgit Buth, Heinz-Peter Dicks, Lilly Fiedler, Thomas Funke, Carsten Grave, Justus Haucap, Wolfgang Heckenberger, Christoph Herrmann, Andrea Herzog, Michael Hörst, Anna Blume Huttenlauch, Wolfgang Jaeger, Harald Kahlenberg, Gunnar Kallfass, Christian Kersting, Matthias Knauff, Jürgen Kühnen, Ulrich Loewenheim, Thomas Lübbig, Jörn Lüdemann, Volker Lüdemann, Karl M. Meessen, Hans Jürgen Meyer-Lindemann, Kai Neuhaus, Jan Bernd Nordemann, Carsten Nowak, Jenny Nyberg, Konrad Ost, Jens Holger Quellmalz, Eckard Rehbinder, Alexander Riesenkampff, Lars-Peter Rudolf, Rolf Sack, Markus Schöner, Joachim Schütze, Marc Schweda, Roland Schwensfeier, Stephan Simon, Sebastian Steinbarth, Kurt Stockmann, Detlef-Holger Sturhahn, Louis Vogel, Lorenz Wachinger, Dieter Wallenfels, Wolfgang Weiß, Andreas Weitbrecht, Kathrin Westermann, Clemens Graf York von Wartenburg, Andreas Zuber
Europäisches und Deutsches Kartellrecht in einem Band
Auf europäischer Ebene ist die Rechtsvereinheitlichung stark vorangeschritten. Hierfür können als Beispiel die neue Verfahrensverordnung und die neu gefasste Fusionskontrollverordnung genannt werden. Die Verfahrensverordnung stellte das Kartellanmeldeverfahren auf neue Grundlagen. Das Anmeldeerfordernis entfiel, so dass das Risiko nachträglicher Verbote bei den Unternehmen verbleibt. Kernstück des Kommentars sind auf europäischer Ebene die einschlägigen Regelungen des EU-Vertrags sowie der Fusionskontrollverordnung und der verschiedenen Gruppenfreistellungsverordnungen.
Auf nationaler Ebene soll die 8. GWB-Novelle 2013 die wettbewerblichen Rahmenbedingungen, insbesondere im Bereich der Fusionskontrolle, der Missbrauchsaufsicht und des Verfahrens bei Kartellverstößen, weiter modernisieren und optimieren sowie die Durchsetzung des GWB noch effizienter gestalten. Im Bereich der Fusionskontrolle werden die Unterschiede zum europäischen Recht weiter verringert. Die Missbrauchsvorschriften werden durch die Novelle einfacher, verständlicher und damit anwenderfreundlicher. Die Neuerungen der europäischen Verfahrensverordnung wurden in deutsches Recht umgesetzt, so dass mittlerweile eine Anpassung des nationalen und des europäischen Rechts auf diesem wichtigem Gebiet eingetreten ist. Vor dem Hintergrund, dass Kartellvereinbarungen zwischen Großunternehmen zunehmend Wirkungen entfalten, die über nationale Grenzen hinausgehen und daher auch das europäische Kartellrecht tangieren, war die Parallelisierung der Rechtsordnungen zu begrüßen.
Von besonderer Wichtigkeit ist die Technologie-Transfer-Verordnung. Diese regelt im Einzelnen, unter welchen Voraussetzungen Patent-, Marken- sowie Know-how-Lizenzen erlaubt sind.
– Art. 101 AEUV
– Art. 102 – 106 AEUV
– Gruppenfreistellungsverordnungen
– Kartellverfahrensverordnung
– Fusionskontrollverordnung
– Gewerbliche Schutzrechte
– Verkehr
– Landwirtschaft
– Drittstaatsbezogene Sachverhalte
– Drittstaatsverträge
– GWB
– maßgebliche Autoren
– einbändiger Großkommentar
– das gesamte nationale und europäische Kartellrecht aktuell kommentiert
Für Rechtsanwälte, Richter, Unternehmensjuristen, Kartellamtsmitarbeiter.