Kinder und Jugendliche im Sozialleistungssystem
Bundestagung des Deutschen Sozialrechtsverbandes e.V. 9./10. Oktober 2008 in Münster
Eberhard Eichenhofer
Die heutige Gesellschaft erlebt einen Wandel durch die Globalisierung und deren Folgen. Diese neuen Strukturen können sowohl als Chance auf ein besseres Leben als auch als Risiko für den Einzelnen verstanden werden.
Oftmals sind es die Kinder, die als Leidtragende dem Wandel der Gesellschaft unterliegen. Dabei sind die Schlagworte „Chancengleichheit für alle Kinder“, „Stärkung der Kinderrechte“ sowie „Kinderarmut“ nicht nur als leere Phrasen zu verstehen, sondern als dringenden Handlungsbedarf für die verschiedensten Disziplinen, z. B. das Familienrecht oder die Sozialwissenschaften.
Dies nahm die 58. Bundestagung des Deutschen Sozialrechtsverbandes zum Anlass, sich mit dieser Problematik näher auseinander zu setzen.
Aus dem Inhalt:
– Die Rechte des Kindes; Prof. Dr. Michael Coester, Pullach
– Kinderrechte und Sozialrecht – Die Verfassungsmäßigkeit der Regelleistung für Kinder; Prof. Dr. Anne Lenze, Hochschule Darmstadt
– Kindesunterhalt und Sozialleistungen; Prof. Dr. Kirsten Scheiwe, Universität Hildesheim
– Kurzbericht über den Workshop „Probleme der Eingliederungshilfe“; Dr. Jonathan Fahlbusch, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V., Berlin
– Kurzbericht über den Workshop „Unterhalt und Sozialleistungen“; Dr. Clarita Schwengers, Deutscher Caritasverband Freiburg
– Kurzbericht über den Workshop „Förderung Jugendlicher nach SGB II, SGB III und SGB VIII“; Prof. Dr. Helga Oberloskamp, Fachhochschule Köln
– Systematischer und tatsächlicher Rang von Familien- und Sozialrecht bei der Sicherung von Kindern; VRiOLG Heinrich Schürmann, Oberlandesgericht Oldenburg