Kirchenasyl und staatliches Recht.
Christoph Görisch
Das sogenannte Kirchenasyl, also die Gewährung einer Schutzmöglichkeit für Verfolgte vornehmlich innerhalb von Kirchen- oder Pfarrgebäuden, hat eine lange Tradition. Heute stellt sich – nicht zuletzt in Anbetracht aktueller Begebenheiten im Zusammenhang mit der Asylrechtsdiskussion – die Frage nach der rechtlichen Beurteilung des Kirchenasyls im Rechtsstaat des Grundgesetzes. Genauer gesagt geht es dabei um zwei Fragen, nämlich zum einen um die Frage nach der Zulässigkeit einer staatlichen Beendigung und zum anderen um die Frage nach der strafrechtlichen Sanktionierung des Kirchenasyls. Der Autor geht nach der Einführung in das Thema unter dem Gesichtspunkt des Rechtsanwendungsvorrangs zunächst im ersten Hauptteil daran, diese Fragen auf einfachrechtlicher Ebene zu beantworten. Unter dem Gesichtspunkt des Rechtsgeltungsvorrangs werden dann im zweiten Hauptteil die einschlägigen Bestimmungen des Grundgesetzes im einzelnen auf ihre Bedeutung im Zusammenhang mit der Kirchenasylproblematik und auf ihre Einwirkung auf die zuvor dargestellte einfachrechtliche Rechtslage hin untersucht. Eine zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse beschließt die Arbeit.
Der Verfasser gelangt in einfachrechtlicher Hinsicht zu dem Ergebnis, daß eine staatliche Beendigung durch Ergreifungsmaßnahmen gegen Kirchenasylflüchtlinge und mittelbare Beendigungsmaßnahmen gegen Kirchenasylgewährer aufgrund verwaltungsrechtlicher und strafprozessualer Bestimmungen in weitem Umfang möglich ist, während einer strafrechtlichen Sanktionierung vor allem der Gesichtspunkt der Sozialadäquanz und Verschuldensaspekte entgegenstehen können. Auf der verfassungsrechtlichen Ebene zeigt der Verfasser dann, daß sich unter ganz bestimmten, genau entwickelten Voraussetzungen aus dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht (Art. 137 Abs. 3 S. 1 WRV i.V. m. Art. 140 GG) und auch aus der Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG) ein Kirchenasylrecht ergibt, das sowohl einer staatlichen Beendigung als auch einer strafrechtlichen Sanktionierung des Kirchenasyls entgegensteht. Neben den konkreten, speziell auf die Kirchenasylproblematik bezogenen Ausführungen enthält die Arbeit dabei auch immer wieder grundsätzlichere Überlegungen zu den einschlägigen (Verfassungs-)Bestimmungen.