Könige und Ephoren
Untersuchungen zur spartanischen Verfassungsgeschichte
Andreas Luther
Die spartanische Staatsverfassung weist im Vergleich mit den übrigen griechischen Staaten der archaischen und klassischen Zeit eine Reihe von Spezifika auf – etwa das Doppelkönigtum, das in einem ständigen Spannungsverhältnis zu den Gremien der Bürgerschaft gestanden zu haben scheint. Die in der modernen Forschung gängige Ansicht besagt, daß das Königtum erst im Zuge eines längeren Prozesses seine typische Ausprägung erfahren hat, indem es kontinuierlich Befugnisse an andere Behörden, insbesondere das Ephorat, abgeben mußte, bis es im 5. Jahrhundert faktisch unter der ständigen Aufsicht der Volksvertreter stand. Andreas Luther überprüft diese Ansicht. Ausgehend von einer Analyse der frühesten Quellen wird gezeigt, daß ein solcher Machtverlust des Königtums nicht nachweisbar ist. Lediglich zweimal scheinen konstitutionelle Veränderungen erkennbar zu sein, die jedoch keine Einschränkung königlicher Kompetenzen bewirkten. Vielmehr tritt die spartanische Staatsverfassung mit dem Einsetzen der historiographischen Überlieferung weitgehend ausgebildet in unseren Gesichtskreis.