Aktiengesetz Gesamtwerk
In 2 Bänden
Gerald Spindler, Eberhard Stilz
Zum Werk
Der zweibändige Kommentar zwischen dem Kurzkommentar von Hüffer/Koch und dem Münchener Kommentar zum Aktiengesetz in sieben Bänden wurde von der Praxis gut aufgenommen. Wissenschaftlich fundiert werden die Fragestellungen des Aktienrechts behandelt, ohne dabei die Forderung der Praxis nach Lösungen zu vernachlässigen.
Neben dem AktG werden die relevanten Bestimmungen des WpHG behandelt. Kommentierungen finden sich zu SE-VO und SpruchG.
Die neueste Rechtsprechung wird zuverlässig erfasst und auch in ihren Folgen aufgearbeitet. Neben den großen Abschnitten zu Vorstand, Hauptversammlung und Aufsichtsrat ist besonders auf die praxisnahe Darstellung der prozessualen Bestimmungen hinzuweisen.
Vorteile auf einen Blick
Praxisnahe Erläuterung mit
– wissenschaftlichem Tiefgang
– ausführlichen Kommentierungen auch zum Verfahrensrecht und Strafrecht
Zur Neuauflage
Die Neuauflage ist zum einen geprägt durch die Einarbeitung der gesetzlichen Änderungen. Hier sind zu nennen:
– Aktienrechtsnovelle 2016
– AbschlussprüfungsreformG
– CSR-Richtlinie-UmsetzungsG
– Zweites FinanzmarktnovellierungsG
– Umsetzung der Zweiten Zahlungsdienste-RL
– Änderungen zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Darüber hinaus wurden auch die Aktivitäten des europäischen Gesetzgebers berücksichtigt, z.B.
– RL (EU) 2017/1132 über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts
– RL (EU) 2017/828 zur Änderung der Richtlinie 2007/36/EG im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre vom 17. Mai 2017
Darüber hinaus werden die zahlreichen Entscheidungen des BGH sowie der Oberlandesgerichte ausgewertet und in den Sachzusammenhang eingeordnet. Ausgewertet wurde darüber hinaus die zahlreiche Rechtsprechung u.a. zur Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit von Vorstandsmitgliedern, zur Fortsetzung von Anfechtungsklagen gegen Aufsichtsratswahlen nach Rücktritt des Aufsichtsrats, zur Redezeitbeschränkung, zu verdeckten Sacheinlagen u.a.m.
Zielgruppe
Für Unternehmen, Rechtsanwälte, Richter, Universitäten und Bibliotheken.