Konsens und evolutive Vertragsauslegung
Am Beispiel der Rechtsbindung der Mitgliedsstaaten der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) an die Amerikanische Deklaration der Rechte und Pflichten des Menschen
Ines Gillich
Das Inter-Amerikanische Menschenrechtssystem kennt neben einer Menschenrechtskonvention auch eine Amerikanische . Ursprünglich war diese ein rechtlich unverbindliches Bekenntnis zur Verbesserung des regionalen Menschenrechtsschutzes. Die Arbeit untersucht, ob sich diese Deklaration im Wege einer evolutiven Auslegung der OAS-Charta heute zu einem verbindlichen menschenrechtlichen Mindeststandard für alle OAS-Staaten verdichtet hat. Dabei wird die Praxis der OAS-Mitgliedsstaaten und Organe analysiert und die völkerrechtlichen Auslegungsregeln, insbesondere die , sowie das -Prinzip dogmatisch vertieft behandelt. Die Arbeit wurde mit dem Forschungsförderpreis der Freunde der Universität Mainz e.V. ausgezeichnet.