Kreditwesengesetz (KWG) – Einzelbezug
Kommentar für die Praxis nebst CRR, Nebenbestimmungen und Mindestanforderungen
Alexander Aberger, Anja Albert, Silvio Andrae, Egon Becker, Ralf Benna, Manfred Bitterwolf, Sylvia Bitterwolf, Frank A. Brogl, Frank Diener, David Eckner, Ingeborg Esser, Jonas Fischbach, Bernd Geier, Silke Glawischnig-Quinke, Steffen Hahn, Mathias Hanten, Birgit Höpfner, Mark Hoßdorf, Joachim Kleinhans, Dennis Kunschke, Peter Langweg, Jochen Lehnhoff, Isabel Mailly, Holger Mielk, Andrea München, Friedrich Reischauer, Kai Schaffelhuber, Matthias Smit, Hiltrud Thelen-Pischke, Christina Wehmeier, Andreas Witte
Die mit dem Reformpaket der „CRR II“ verbundenen Neuregelungen zur Strukturellen Liquiditätsquote bzw. NSFR (Net Stable Funding Ratio) haben die Dynamik des Bankenaufsichtsrechts zusätzlich beschleunigt. Der REISCHAUER/KLEINHANS hält für Sie jetzt zuverlässig Schritt – mit erstmals detaillierten Kommentierungen der neuen Art. 428a – 428az CRR und weiteren wichtigen Updates.
Neben detaillierten Kommentierungen zum KWG finden Sie hier u.a.:
– Kompetente Erläuterungen der wesentlichen Vorschriften der Capital Requirements Regulation (CRR) i. V. m. den betreffenden KWG-Normen
– Kommentierung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/61 – LCR-VO, die die Liquiditätsdeckungsanforderung präzisiert
– Kommentierung der MaRisk
– Kommentierung u. a. der LiqV und der AnzV
– Berücksichtigung der technischen Standards der EBA und wesentlicher Bestimmungen, z. B. EBA-Guidelines
– Veröffentlichungen der BaFin, z.B. Allgemeinverfügungen, Rundschreiben und Merkblätter
– eine alphabetische Übersicht der Legaldefinitionen wesentlicher Gesetze und Verordnungen
Update-Fokus: Mit den CRR II/CRD V als tragenden Säulen des EU-Bankenpakets und den Neuerungen durch das Risikoreduzierungsgesetz ist umfangreicher Handlungs- und Änderungsbedarf entstanden, dem der REISCHAUER/KLEINHANS jetzt schnell und fachlich erstklassig gerecht wird. Bereits neu enthalten sind u.a.:
– Kommentierungen der neuen Art. 428a – 428az CRR zur Strukturellen Liquiditätsquote bzw. NSFR (Net Stable Funding Ratio)
– Aktualisierte Kommentierung zum § 25 KWG (Finanzinformationen, Informationen zur Risikotragfähigkeit), in der auch die Änderungen der FinaRisikoV aufgegriffen werden