Kriminologie und Strafrecht zwischen Kaiserreich und Nationalsozialismus
Hans von Hentig (1887-1974)
David von Mayenburg
Die Studie beschäftigt sich aus rechtshistorischer Perspektive mit dem Verhältnis zwischen der dogmatisch arbeitenden Strafrechtswissenschaft und der aufstrebenden empirisch ausgerichteten Kriminologie. Seit der Konzeption einer »gesamten Strafrechtswissenschaft« durch Franz von Liszt von 1882 wurde immer wieder versucht, diese beiden Forschungsansätze zu versöhnen und zu einer homogenen Wissenschaft zusammenzuführen.
Am Beispiel des nicht nur disziplingeschichtlich besonders interessanten und außergewöhnlichen Kriminologen Hans von Hentig (1887-1974) wird dabei der Frage nachgegangen, welche Schwierigkeiten dieser genuin interdisziplinäre Ansatz mit sich brachte. Für die frühe Kriminologie, so die These, brachte er nicht nur ein beeindruckendes Potential an Entwicklungsmöglichkeiten, sondern auch eine besondere Anfälligkeit für politische Ideologien und pseudowissenschaftliche Heilslehren.
Das Buch wurde mit dem von der italienischen Regierung gestifteten Preis des Präsidenten der Italienischen Republik ausgezeichnet.