L.Dv. 770/4 Bestimmungen für Luftschutzübungen im zivilen Luftschutz – Teil 4 Die Schadendarstellung bei LS-Übungen
1939 - Neuauflage 2021
Thomas Heise
Die Vorschrift „L.Dv. 770/4 (Entwurf) Bestimmungen für Luftschutzübungen im zivilen Luftschutz – Teil 4 Die Schadendarstellung bei LS-Übungen“ ist ein Nachdruck der originalen militärischen Dienstvorschrift aus dem Jahr 1939.
In dieser Neuauflage aus dem Jahr 2021 werden Vorbereitung und Arten der Schadendarstellung beschrieben, sowie auf die Sicherheitsbestimmungen hingewiesen.