Lärmschutz in der eisenbahnrechtlichen Planfeststellung.
Thomas Krappel
Mobilität ist eine elementare Lebensgrundlage. Ihre Grundbedingungen sind vom Staat zu gewährleisten. Mobilität erfordert eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur, zu der auch die Verkehrswege der Eisenbahn gehören.
Dem Bedürfnis nach einem Ausbau der Verkehrsinfrastruktur stehen andere Interessen gegenüber, namentlich solche des Umwelt- und Gesundheitsschutzes und hier insbesondere die Interessen der von Verkehrsgeräuschen Betroffenen.
Soweit diese Interessen gegenübertreten, entsteht ein Konflikt, der des Ausgleichs bedarf. Es ist zuvorderst eine Aufgabe des Staates, diesen Ausgleich herzustellen, insbesondere in den Planfeststellungsverfahren für den Bau und die Änderung von Eisenbahntrassen. Den rechtlichen Regelungen über den »Lärmschutz in der eisenbahnrechtlichen Planfeststellung« widmet sich die vorliegende Arbeit.