Landstände und Landschaftsverordnung unter Maximilian I. von Bayern (1598 – 1651).
Katrin Ellen Kummer
Die Verfasserin untersucht das Verhältnis zwischen dem bayerischen Landesfürsten Maximilian I. und den Landständen sowie den Beitrag der Landstände zum Aufbau des frühneuzeitlichen Steuerstaates. Einen Schwerpunkt der Untersuchung bildet die Frage, inwieweit die Mitbestimmungsrechte der Landstände vor allem in Steuerangelegenheiten von Maximilian I. respektiert wurden. Aufgearbeitet werden hierfür die Landtagsverhandlungen, in denen Maximilian I. sich die Zustimmung der Landstände zu Steuererhebungen holte, sowie die von den Landständen selbständig betriebene Steuereinnahme und -verwaltung.
Maximilian I. war durch seine fähige Finanzpolitik und seine Entscheidungen während des Dreißigjährigen Krieges ein dominanter Landesherr. Dennoch wurden die Landstände unter Maximilian nicht völlig entmachtet. Das Mitbestimmungsrecht in Steuerangelegenheiten, die Privilegien der Steuererhebung und -verwaltung blieben erhalten, sodass die Landstände zur Durchsetzung des Steuerstaates in Bayern einen großen Beitrag leisten konnten.