Leben als Lebensgeschichte und subjektives Tatbestandsmerkmal bei der Präimplantationsdiagnostik (PGD)
Nach deutschem Recht mit einem Exkurs zur Rechtslage in Südkorea
Na-kyoung Kim
Im Hinblick auf die Präimplantationsdiagnostik (PGD) ist die Bedeutung des Zwecks, eine Schwangerschaft herbeizuführen, für die Interpretation des ESchG entscheidend. Die Interpretation dieses subjektiven Tatbestandsmerkmals setzt das Verständnis vom Wert des Lebens voraus, weil die Selektion von Embryonen in der PGD-Tatensequenz gleichzeitig die Verwerfung und die Einpflanzung von Embryonen beinhaltet. Wenn man das Leben als eine Lebensgeschichte versteht, sollte man bei der Interpretation des Zwecks, eine Schwangerschaft herbeizuführen, das Folgende in Betracht ziehen: Auch die nicht-körperlichen Interessen eines Menschen können als wichtige Elemente der Lebensgeschichte vor dem Wert des embryonalen Lebens Vorrang haben, und die Lebensgeschichte des künftigen Kindes muss somit ausreichend berücksichtigt werden.