Legitimität des § 398a AO im System des privilegierenden Nachtatverhaltens und verfassungsrechtliche Kompatibilität der Norm.
Philipp Thoma
Der Gesetzgeber vollzog 2011 einen Paradigmenwechsel, indem er ergänzend zur materiellen Selbstanzeigeregelung eine verfahrensrechtliche Norm, namentlich § 398a AO, implementierte. Es handelt sich um eine Kompromissstruktur, die insbesondere versucht, staatspolitisch motivierte Interessen zu berücksichtigen. Dass dadurch rechtliche Spannungsfelder entstehen, liegt auf der Hand. Vor diesem Hintergrund werden einleitend – unter dem Blickwinkel der gesetzgeberischen Intention − die einzelnen Regelungsteile des § 398a AO punktuell erarbeitet, um im Anschluss bewerten zu können, inwieweit die Norm mit dem System des privilegierenden Nachtatverhaltens und der Verfassung kompatibel ist. Insofern hat sich herauskristallisiert, dass § 398a AO nicht nur eine komplizierte Vorschrift ist, sondern darüber hinaus sowohl inhaltliche, rechtsdogmatische sowie rechtssystematische Verwerfungen mit sich bringt. Die gefundenen Ergebnisse sprechen letztlich für eine Änderung der bestehenden Regelung, zugleich aber nicht für eine Abschaffung.