Lügen und Verschweigen – Ein Beitrag zur Inhaltsbestimmung des Täuschungsbegriffs in § 263 StGB von Triebs,  Daniel

Lügen und Verschweigen – Ein Beitrag zur Inhaltsbestimmung des Täuschungsbegriffs in § 263 StGB

Obwohl der strafbare Betrug zu den zentralen Tatbeständen des besonderen Teils des Strafgesetzbuches gehört und eine hohe praktische Relevanz aufweist, sind für die Rechtsanwendung grundlegende Fragen nicht ausreichend geklärt. Seit der Kodifizierung des Betrugs im 19. Jahrhundert erfreut sich der Betrug bis heute einer lebhaften Diskussion über die Grenze von erlaubter und verbotener Geschäftstüchtigkeit. Dies zeigt die starke Resonanz in der Literatur auf das Urteil des Bundesgerichtshofs zum Fußballwettskandal im Jahr 2006. Das Tatbestandsmerkmal, an dem die Abgrenzung von erlaubter Geschäftstüchtigkeit zum von der Rechtsordnung nicht mehr tolerierten Verhalten praktische Bedeutung erlangt, ist die Täuschung. Zur Grundfragestellung des Betrugs, wann eine Täuschung strafbar ist, trifft das Gesetz keine Aussage. Damit wurde die Lösung des kriminalpolitisch bedeutsamen Problems der Rechtsanwendung und der Wissenschaft überlassen. Rechtsprechung und Literatur ist es bislang nicht gelungen, verlässliche Leitlinien für die kriminalpolitisch und dogmatisch schwierige Bestimmung der Reichweite des Täuschungsbegriffs und damit des Betrugs zu schaffen. Die geltende Rechtslage zum Täuschungsbegriff ist geprägt durch eine umfangreiche Kasuistik sowie durch eine unbestimmte Umschreibung des strafbaren Verhaltens, was insbesondere an der Rechtsfigur der Täuschung in Form einer konkludenten Erklärung sichtbar wird. Die Untersuchung greift die seit langem bestehende Diskussion auf und unternimmt den Versuch, den Täuschungsbegriff für die praktische Rechtsanwendung inhaltlich zu präzisieren. Dabei verfolgt der Autor das Anliegen, die vorherrschende unübersichtliche Dogmatik des Täuschungsbegriffs auf Basis der umfangreichen Kasuistik und der von der Rechtsprechung abgesteckten kriminalpolitischen Reichweite zu vereinfachen. Die gängige Einteilung der Verhaltensweisen, durch die eine Täuschung begangen werden kann, kommt dabei auf den Prüfstand. Insbesondere wird die praktisch relevante Figur der Täuschung in Form einer konkludenten Erklärung einer eingehenden Untersuchung unterzogen. Darüber hinaus wird die immer wieder aufgeworfene Frage aufgegriffen, ob vor dem Hintergrund des Subsidiaritätsprinzips bestimmte Täuschungen aufgrund fehlender Strafwürdigkeit lediglich zivilrechtliche Folgen auslösen. Schließlich werden nach einer ausführlichen Analyse der Rechtsprechung normative Kriterien herausgearbeitet, die den Maßstab für die Bestimmung der Strafbarkeit bilden.

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