Maßnahmen und Sanktionen im Lebensmittelrecht
Markus Möstl, Kai Purnhagen
Die neue Kontrollverordnung unterscheidet zwischen Maßnahmen und Sanktionen im Lebensmittelrecht. Diese Unterscheidung steht teilweise quer zu den klassischen – verwaltungsrechtlichen, straf-/ordnungswidrigkeitenrechtlichen und zivilrechtlichen – Reaktionsschemata des nationalen Rechts, was den Anlass bildete aktuellen und grundsätzlichen Fragestellungen der richtigen Reaktion auf Rechtsverstöße und der korrespondierenden Rechte der Unternehmen systematisch nachzugehen.
Experten aus Rechtspraxis und Wissenschaft spannen hierzu im vorliegenden Tagungsband einen weiten thematischen Bogen, der von den Befugnissen der Kontrollverordnung über Fragen der Sanktionierung und Öffentlichkeitsinformation bis zu Compliance und wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen reicht.