Materialien zum Zivilgesetzbuch Band IV
Christoph Hurni, Adrian Mühlematter, Markus Reber
Der vierte Band bildet den Schlussstein der im Berner Kommentar veröffentlichten Edition der Materialien zum Zivilgesetzbuch. Er enthält die Protokolle der beiden eidgenössischen Räte, die in den Jahren 1905 bis 1907 den Entwurf des Bundesrates vom 28. Mai 1904 beraten haben (stenographische Bulletins des National- und Ständerats). Daraus resultierte – nach einer Bereinigung in der Redaktionskommission – der Text des ZGB, der in der Schlussabstimmung beschlossen und per 1. Januar 1912 in Kraft gesetzt wurde. Von besonderer Bedeutung sind die Einleitungsvoten von Eugen Huber zu den einzelnen Artikeln. Sie stellen gewissermassen die erste Vorlesung zum Zivilgesetzbuch dar.