„Menschenrecht auf Verteidigung“ und Fairness des Strafverfahrens auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene.
Dargestellt anhand eines Strafrechtsvergleichs zum Konfrontationsrecht des Angeklagten gegenüber Belastungszeugen und unter Zugrundelegung von Erkenntnissen aus Philosophie und Psychologie.
Daniela Demko
Die sich der Fairness des Strafverfahrens auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene widmende menschenrechtsbasierte Studie zeigt die Bedeutungsaspekte eines Menschenrechts des Angeklagten auf ein faires Strafverfahren auf: Dessen »Menschenrecht auf Verteidigung« ist das entscheidende Grundmoment des Menschenrechts des Angeklagten auf ein faires Strafverfahren und differenziert sich in einem dialektischen sowie menschenwürde- und menschenrechtsschützenden Strafverfahren als ein Menschenrecht des Angeklagten auf wirksame antithetische Teilnahme als Prozesssubjekt am Straf- und Beweisverfahren aus. In einem menschenrechtliche und strafverfahrensrechtliche Bestimmungen einbeziehenden Strafrechtsvergleich sowie unter Zugrundelegung philosophischer und psychologischer Erkenntnisse arbeitet die Untersuchung Inhalts- und Verwirklichungselemente des »Menschenrechts auf Verteidigung« und ihre Konkretisierungen beim Konfrontationsrecht des Angeklagten gegenüber Belastungszeugen heraus.