Möglichkeiten und Grenzen der Rechtswahl in Schiedsverfahren in Deutschland
Lorenz Krämer
Im Fokus der Untersuchung stehen die Vorschrift des § 1051 ZPO und ihr Verhältnis zum staatlichen Kollisionsrecht. Der Autor befasst sich mit der Frage, in welchem Umfang Parteien die für die Sachentscheidung maßgeblichen Rechtsregeln bestimmen können, wenn sie eine Schiedsabrede treffen. § 1051 ZPO trifft wenig differenzierte Aussagen über Grenzen der Rechtswahlmöglichkeiten in Schiedsverfahren und scheint im Vergleich zu dem staatlichen IPR sehr liberal. Aufgrund fehlender Bindung des Gesetzgebers an die Rom I-VO finden die dortigen Einschränkungen der Rechtswahl in Schiedsverfahren zwar keine unmittelbare Anwendung. Im Hinblick auf die Schutzpflicht des Staates zu Gunsten der Privatautonomie müssen einzelne Vorschriften der Rom I-VO in Schiedsverfahren jedoch analoge Anwendung finden.