Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 11: Erbrecht, §§ 1922-2385, §§ 27-35 BeurkG
Christoph Ann, Thomas Gergen, Herbert Grziwotz, Tobias Helms, Sibylle Kessal-Wulf, Wolfgang Küpper, Knut Werner Lange, Dieter Leipold, Jan Lieder, Hans-Joachim Musielak, Mathis Rudy, Philipp Sticherling, Stefan Wegerhoff, Walter Zimmermann
Zum Werk
Der Münchener Kommentar vereint das Bürgerliche Recht mit den wichtigen Nebengesetzen in einer geschlossenen, aufeinander aufbauenden Darstellung. Der einheitliche systematische Aufbau aller Kommentierungen, jeweils beginnend mit dem Normzweck, und viele Querverweise erhöhen den Praxisnutzen des Großwerkes. Wer vertiefte Informationen, die neueste Rechtsprechung und die dazu erschienene Literatur einschließlich der Hintergründe benötigt, kurz, „wer es genau wissen will“, wird gerne immer wieder auf den Münchener Kommentar zum BGB zurückgreifen.
In den vergangenen Jahren hat die Regelungsdichte durch neue Paragrafen auch im Bereich des Bürgerlichen Rechts erheblich zugenommen. Betroffen sind insbesondere Bereiche des Verbraucherschutzes (z.B. Reiserecht, Mietrecht). Darüber hinaus haben große Reformen z.B. im Bereich des Werkvertragsrechts zum Anwachsen der kommentierenden Normen beigetragen. Infolgedessen erhöht sich die Zahl der Bände von 12 auf 13. Damit haben wir die Möglichkeit, auch alle neu hinzugekommenen Vorschriften ausführlich und vertiefend zu kommentieren.
Band 11 behandelt das Erbrecht: §§ 1922-2385, §§ 27-35 Beurkundungsgesetz.
Vorteile auf einen Blick
– elementares Handwerkszeug eines jeden Juristen zur vertieften Problemlösung
– hoher Praxisnutzen
– wissenschaftliche Reputation
– verlässliche Zitatquelle
Zur Neuauflage
Das Erbrecht ist vom Normenbestand eine eher statische Materie. In dieser Auflage galt es, zu den §§ 1922?2385 BGB lediglich das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen vom 17.7.2017 mit den Neuerungen in §§ 2275, 2282, 2284, 2290, 2296 und 2347 zu berücksichtigen.
Besonders hervorzuheben sind darüber hinaus die Ausführungen zum digitalen Nachlass sowie zum Pflichtteilsrecht.
Herausgearbeitet werden die Schnittstellen zum Gesellschaftsrecht sowie zum internationalen Recht (EuErbVO).
Zielgruppe
Für Richter, Rechtsanwälte, Notare, Behörden, Unternehmen.