„Negotiated Rulemaking“ in den USA und normvertretende Absprachen in Deutschland.
Eine rechtsvergleichende Analyse kooperativen Verwaltungshandelns.
Stefan Schnöckel
Stefan Schnöckel vergleicht zwei Formen kooperativen Verwaltungshandelns: das amerikanische »Negotiated Rulemaking« und die deutschen normvertretenden Absprachen bzw. Selbstverpflichtungen. Beide Handlungsformen gleichen sich insoweit, als sie darauf gerichtet sind, auf der Grundlage von Verhandlungen generell-abstrakte Problemlösungen hervorzubringen; sie unterscheiden sich vor allem dadurch, dass am Ende des »Negotiated Rulemaking« eine verbindliche staatliche Verordnung steht, wohingegen der Staat bei normvertretenden Absprachen gerade auf die Normsetzung verzichtet.
Trotz dieser Unterschiede werfen beide Verfahren ähnliche Probleme auf, weil sie beide auf Defizite des traditionellen Verordnungsgebungsprozesses reagieren. Von diesen Problemen greift Stefan Schnöckel drei auf:
– Die Zufriedenheit aller Beteiligten ist offenbar kein gutes Indiz für die sachliche Richtigkeit eines Verhandlungsergebnisses. Erklären lässt sich das am besten unter Rückgriff auf psychologische Erkenntnisse, insbesondere auf die Theorie der kognitiven Dissonanz und den Hawthorne-Effekt.
– Am Verhandlungstisch gelingt es gut organisierten Minderheiten häufig, überproportionale Macht auszuüben, da größere Gruppen mit Problemen kollektiven Handelns zu kämpfen haben.
– Normvertretende Absprachen regeln vielfach Situationen, die keiner Regelung bedürfen, weil die zugrundeliegenden Gefahren objektiv viel geringer sind, als die Betroffenen subjektiv – etwa aufgrund kognitiver Fehleinschätzungen – annehmen.
Vor diesem Hintergrund befürwortet die in Deutschland von Prof. Dr. Hans-Joachim Cremer und in den USA von Prof. Cass R. Sunstein betreute Arbeit die Anwendung der Kosten-Nutzen-Analyse. Denn wenngleich dieses Instrument auf theoretischer Ebene umstritten sein mag, sind seine konkreten Auswirkungen doch so vielversprechend, dass sein stärkerer Einsatz wünschenswert erscheint.