Nervendrucktechniken im Polizeieinsatz
Unzulässiges Zwangsmittel und Verstoß gegen die Menschenrechte?
Dorothee Mooser
Mit den Nervendrucktechniken werden dem Betroffenen zunächst mitunter starke Schmerzen zugefügt. Eine tiefgehende rechtliche Bewertung von Schmerzen als Maßnahme der Polizei ist bisher nicht geschehen, obwohl solche Techniken in der Bundesrepublik verbreitet genutzt werden. Diese Arbeit befasst sich zunächst mit den rechtstatsächlichen Problemen und den divergenten Auffassungen der Länder zu den Nervendrucktechniken, welche mittels Interviews erfasst wurden und in der Arbeit dargestellt werden. Sie untersucht den Unmittelbaren Zwang als mutmaßliche Rechtsgrundlage, prüft die Vereinbarkeit mit Grund- und Menschenrechten, insbesondere dem Folterverbot, und beleuchtet die Verhältnismäßigkeit solcher Techniken.