Neue Kriterien für einen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung
Am Beispiel der Vorratsdatenspeicherung
Yeon-Hee Lee
Die Arbeit soll die Debatte um die Zukunft informationeller Selbstbestimmung anregen. Sie leistet einen Beitrag im Zeitalter hybrider und nicht linearer Prozesse der Informationsverarbeitung. Die Verfasserin analysiert die diesbezügliche Rechtsprechung und macht auf Defizite aufmerksam. Nach derzeitigem Stand erscheint der Diskurs um eine Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten stark emotionalisiert: Über die Vorratsdatenspeicherung könne der Staat uneingeschränkt wissen, wann, wie oft und zwischen wem Telekommunikationsverkehr stattgefunden hat. Nach Einschätzung der Praktiker jedoch sind gerade diese Daten der erste ermittlungsrelevante Ansatzpunkt bei Internetkriminalität. Die Verfasserin entwickelt ein Konzept eines zweistufigen Eingriffs in die informationelle Selbstbestimmung: Die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung kann einen zulässigen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung des Individuums bilden. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Vorratsdatenspeicherung nicht als grundsätzlich verfassungswidrig. Die Arbeit beginnt mit der Vorstellung des Schutzes informationeller Selbstbestimmung und digitaler Kommunikationsdaten. Hieran schließt die Erörterung eines Eingriffs durch die Vorratsdatenspeicherung an. Maßgeblich ist ein rationaler und technischer Ansatz der Risikenbestimmung einzelner Maßnahmen der Datenverarbeitung. Die Darstellung eines Zwei-Stufenkonzeptes im Rahmen einer Vorsorge bildet den Abschluss der Arbeit: Das Risiko möglicher Beeinträchtigungen der informationellen Selbstbestimmung des Individuums ist geringer belastungsintensiv gegenüber der Gefahr der tatsächlichen Individualisierung. Weitere Schlagworte: Volkszählungsurteil, Telekommunikationsgeheimnis, Recht auf Vertraulichkeit und Integrität, Verfassungsrecht