Öffentliche Auftragsvergabe und culpa in contrahendo.
Jürgen Adam
Die Dogmatik der culpa in contrahendo (cic) steht als Paradebeispiel „geglückter richterlicher Rechtsfortbildung“ (Rudolf Nirk) seit langem im Zentrum des Interesses der Zivilrechtswissenschaft. Einen von der zivilrechtlichen Dogmatik lange Zeit stiefmütterlich behandelten, wirtschaftlich aber um so bedeutenderen Sonderfall der cic stellt die Haftung öffentlicher Auftraggeber für Verstöße gegen das öffentliche Vergaberecht dar. Die vorliegende Dissertation ist der dogmatischen Erfassung und Würdigung der Rechtsprechung auf diesem Grenzgebiet zwischen Zivilrecht und öffentlichem Recht vor dem Hintergrund zweier wichtiger gesetzgeberischer Neuerungen gewidmet: Der Umgestaltung des deutschen Vergaberechts in den neunziger Jahren des 20. Jahrhunderts und der gesetzgeberischen Kodifizierung der cic durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz.
Vier Fragen stehen im Zentrum der Untersuchung: Warum gewährt die Rechtsprechung Bietern, die nach Vergaberechtsverstößen Schadensersatz aus cic verlangen, teils nur Ersatz für vergebliche Aufwendungen, teils aber Ersatz ihres entgangenen Gewinns? Inwieweit wäre es mit den Grundgedanken der Rechtsprechung vereinbar, Bietern statt Schadensersatz in Geld einen Anspruch auf Naturalrestitution, u. U. also auf Vertragsschluss zu gewähren? Inwieweit können Bieter überhaupt Schadensersatz verlangen, die bei ordnungsgemäßem Ablauf des Vergabeverfahrens den Zuschlag nicht erhalten hätten? Und inwieweit lässt sich die Rechtsprechung zur Schadensersatzpflicht öffentlicher Auftraggeber auf private Veranstalter von Ausschreibungen übertragen?
Der Autor geht diesen Fragen in historischer Perspektive nach, wobei er die Entwicklung sowohl des Vergaberechts als auch der Dogmatik der cic seit Ende des 19. Jahrhunderts darstellt. Am Schluss gibt er Antworten, die sich nicht nur als Ergebnis einer dogmatischen Untersuchung, sondern auch als Beitrag zur weiteren Entwicklung der Praxis des Vergaberechts verstehen.