Öffentlich-rechtliche Online-Angebote
Was dürfen die Rundfunkanstalten im Netz?
Butz Peters
Was die Rundfunkanstalten ins Internet stellen dürfen, hat der Gesetzgeber völlig neu geregelt: Am 1. Juni 2009 trat der zwölfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft. Angebote, die am 31. Mai 2009 im Netz waren und dort bleiben sollen, sind durch den Drei-Stufen-Test bis zum 31. August 2010 „zu überführen“.
Entstanden ist ein „bürokratisches Prüfmonster“ (SWR-Intendant Peter Boudgoust). Ein komplexes Regelwerk. Mit zahlreichen Verboten und Restriktionen für die Anstalten. Das vorliegende Buch ist ein Wegweiser durch den Paragraphendschungel für die Praxis. Geschrieben vom ehemaligen Leiter der Ressorts „Rechtspolitik“ und „Medienpolitik“ des Norddeutschen Rundfunks. Über zwei Jahrzehnte arbeitete der heutige Rechtsanwalt als Hörfunk- bzw. Fernsehjournalist für ARD, ZDF und private Sender.
Ausgehend von dem – erstmals genuinen – Telemedienauftrag der Anstalten und den neuen Verbotstatbeständen („Negativkatalog“ u.a.) schildert das Buch, was die Rundfunkanstalten bei ihren Angeboten in der digitalen Welt zu beachten haben. Es beschreibt die Einzelheiten des Drei-Stufen-Tests und der nun geforderten „Telemedienkonzepte“. Ein besonderes Augenmerk liegt auf den „Stolpersteinen“. Weitere Schwerpunkte sind die „Bestandsüberführung“ und die Rechtsschutzmöglichkeiten.