Persönlichkeitsschutz durch präventive Kontrolle.
Richtervorbehalte und nichtrichterliche Kontrollorgane als Ausprägungen des Prinzips der Informationsoptimierung bei Grundrechtseingriffen.
Lars Wildhagen
In seinen Urteilen zur Online-Durchsuchung und zur Vorratsdatenspeicherung liest das Bundesverfassungsgericht über die Regelungen in Art. 13 und 104 GG hinaus zusätzliche Richtervorbehalte in das Verfassungsrecht hinein.
Lars Wildhagen führt die Richtervorbehalte auf einen verfassungsrechtlich gebotenen Persönlichkeitsschutz durch präventive Kontrolle zurück und stützt dies auf ein von ihm entwickeltes „Prinzip der Informationsoptimierung bei Grundrechtseingriffen“. Hierbei werden Grenzen für den Gesetzgeber bei der Regelung von Richtervorbehalten gezogen sowie die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die am Richtervorbehaltsverfahren beteiligten Organe herausgearbeitet. Die Voraussetzungen der Übertragung der Vorbehaltsentscheidung auf nichtrichterliche Kontrollorgane und deren Ausgestaltung über den einzigen bestehenden Fall der so genannten G10-Kommission hinaus, sind Gegenstand des zweiten Teils der Arbeit.