Plenarvorbehalt und Delegation.
Zur Übertragung von Plenarkompetenzen auf Ausschüsse.
Christian Pfengler
Die Arbeit befasst sich mit dem Thema innerparlamentarischer Delegationen, also mit der Frage, ob und wenn ja, unter welchen Bedingungen Kompetenzen des Plenums auf Ausschüsse und andere parlamentarische Untergliederungen übertragen werden dürfen. Derartige Delegationen dienen der Funktionsfähigkeit des Parlaments, beeinträchtigen aber das Demokratie- und das Repräsentationsprinzip. Dennoch sind sowohl Vorbereitungs- als auch Entscheidungskompetenzen prinzipiell delegierbar. Bei der Beurteilung konkreter Delegationen ist dann zwischen einer absoluten und relativen Grenze zu unterscheiden. An der absoluten Grenze scheitern Delegationen, die wesentliche Kompetenzen zum Gegenstand haben, an der relativen scheitern Delegationen, die einer Abwägung der betroffenen Verfassungsprinzipien und -güter nicht standhalten. Für die Beurteilung, wann eine Kompetenz wesentlich und wann eine Delegation verhältnismäßig ist, kann auf einen Katalog verschiedener, allgemeiner Kriterien zurückgegriffen werden.