Pluralismussicherung durch die Beschränkung ausländischer Beteiligungen an deutschen Rundfunkunternehmen
Eine Untersuchung im Lichte des Unions- und Welthandelsrechts
Ulrike Behrns
Die voranschreitende Globalisierung macht auch vor dem Rundfunksektor nicht halt. Die Forderung nach der Einführung von Beteiligungsgrenzen für ausländische Unternehmen führt reflexartig zum Vorwurf des Protektionismus. Für den Bereich des Rundfunks scheinen andere Maßstäbe zu gelten. Neben Frankreich, Italien und Österreich haben auch die „Musterländer“ der freien Marktwirtschaft, die USA und Großbritannien, entsprechende Schutzklauseln, welche die Beteiligung ausländischer Unternehmen an nationalen Rundfunkveranstaltern begrenzen. Diese Sonderregelungen erklären sich mit der besonderen Stellung des Rundfunks, der nach der Werthaltung der (National-)Staaten nicht nur als Wirtschafts-, sondern in erster Linie als Kultur- und Demokratiegut verstanden wird. Insbesondere wegen des zunehmenden Einflusses ausländischer Finanzinvestoren auf in Deutschland zugelassene private Rundfunkveranstalter wird auch hierzulande zum Teil gefordert, entsprechende Beteiligungsschranken zu errichten. Die Studie untersucht, ob eine Grenze für ausländische Beteiligung an in Deutschland zur Rundfunkveranstaltung zugelassenen Unternehmen zum Zweck der Pluralismussicherung Bestand haben könnte. Die Beteiligungsgrenze wird dabei auf die Vereinbarkeit mit dem nationalen Recht, dem Europarecht und dem Welthandelsrecht hin überprüft.