Privatisierung öffentlicher Unternehmen in Deutschland und Frankreich
Ein verfassungs- und wettbewerbsrechtliches Problem, dargestellt am Beispiel des Bankensektors
Konstantin Tiemann
Sowohl in Deutschland als auch in Frankreich gab es in den letzten Jahrzehnten immer wieder Sequenzen von Verstaatlichungen und Privatisierungen. Dabei zeigt sich, dass die Rechtsordnungen der beiden Länder sehr unterschiedliche Zwänge und Beschränkungen für Privatisierungen öffentlicher Unternehmen aufweisen. Insbesondere aus dem Verfassungsrecht ergeben sich vielfältige Impulse und Grenzen. Aber auch das europäische Recht übt auf die Frage der Zulässigkeit öffentlicher Unternehmen einen erheblichen Einfluss aus. Die EU-Kommission hat in den letzten Jahren von dem ihr zur Verfügung stehenden Aktionsrahmen zunehmend Gebrauch gemacht und damit signifikante Signale für Privatisierungen gesetzt. Die Entwicklungen im Bankensektor zeigen diese vielfältigen Faktoren besonders anschaulich auf, die vor dem Hintergrund der internationalen Finanzkrise an Aktualität gewonnen haben. Die in Frankreich bereits teilweise erfolgte Privatisierung der Sparkassen könnte dabei als Modell für den deutschen öffentlichen Bankensektor dienen.