Probleme der Vorsatzanfechtung
Eine Analyse der zu meisternden materiellen und prozessualen Hürden bei der Realisierung der Anfechtbarkeit nach dem Grundtatbestand des § 133 Abs. 1 S. 1 InsO unter Berücksichtigung seiner Entwicklung von den Ursprüngen bis zum „Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz“ vom 29.03.2017
Fabian Traphan
Kaum ein Tatbestand des Insolvenz(anfechtungs)rechts wurde in der jüngeren Vergangenheit so intensiv diskutiert wie der seit dem 01.01.1999 unveränderte Grundtatbestand der sog. Vorsatzanfechtung gemäß § 133 Abs. 1 S. 1 InsO.
Die in der Diskussion zu vernehmenden Stimmen waren in ihrer Bewertung ebenso deutlich wie konträr: Während die Vorsatzanfechtung auf der einen Seite teilweise hochtrabend als „effektives Instrument der Massegenerierung“ oder sogar als „Wunderwaffe des Insolvenzverwalters“ bezeichnet wurde, unterlag sie auf der anderen Seite der Kritik, dass ihr „ausufernder Anwendungsbereich“ die Unternehmenspraxis „lähme“. Schlussendlich wurden als Reaktion auf die Reformdiskussion mit Wirkung zum 05.04.2017 durch das „Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz“ vom 29.03.2017 auch die Vorsatzanfechtung betreffende Neuregelungen in das Gesetz eingefügt.
Diese Diskussionen und Entwicklungen hat der Autor zum Anlass genommen, um die im Zusammenhang mit dem Grundtatbestand der Vorsatzanfechtung auftretenden materiellen und prozessualen Probleme des objektiven und subjektiven Tatbestandes einer intensiven rechtlichen Untersuchung zuzuführen. Da es sich bei den besonderen Merkmalen der Vorsatzanfechtung, nämlich dem Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners und der Kenntnis des Gläubigers davon, um nur schwer beweisbare innere Tatsachen handelt, liegen die von dem Autor untersuchten Schwierigkeiten der Vorsatzanfechtung schwerpunktmäßig im subjektiven Tatbestand, insbesondere bei der Frage nach den Möglichkeiten des prozessualen Nachweises durch Rückgriff auf von der Rechtsprechung entwickelte Beweisanzeichen.
Neben dieser Untersuchung des seit dem 01.01.1999 geltenden Grundtatbestandes behandelt der Autor ferner ausführlich die Reform(diskussion), welche zu den seit dem 05.04.2017 geltenden Neuregelungen geführt hat. In diesem Zusammenhang stellt er insbesondere auch dar, welche Veränderungen sich infolge der Reform für den Grundtatbestand der Vorsatzanfechtung ergeben, ob diese gerechtfertigt sind und ob die Reform die gesteckten Ziele erreicht hat. Um die Fortentwicklung der Vorsatzanfechtung seit dem 01.01.1999 verlässlich beurteilen und die Inhalte und Auswirkungen der Reform bewerten zu können, nimmt der Autor auch umfassend Einblick in die historische Entwicklung der Vorsatzanfechtung.