Prozeduralisierung des Verwaltungsrechts
Am Beispiel des amerikanischen Medien- und Telekommunikationsrechts
Dieter Wolfram
Auf Handlungsfeldern des modernen Verwaltungsrechts, die sich durch hohe Komplexität auszeichnen, stößt das traditionelle Modell der Rechtsanwendung an seine Grenzen. Oft wird die abnehmende Steuerungskraft des Rechts konstatiert.
Eine Möglichkeit, auf die Komplexität der zu gestaltenden Wirklichkeit zu reagieren, besteht in der verstärkten Aufnahme prozeduraler Elemente in das Recht. Was Prozeduralisierung bedeuten kann, zeigt die Entwicklung des amerikanischen Verwaltungsrechts. Das amerikanische Verwaltungsrecht war in seinen Anfängen durchaus systematisch und formal-begrifflich ausgerichtet, durchlief aber seit dem New Deal grundlegende Veränderungen. Besonders mit dem rulemaking-Verfahren hat es einen beteiligungsoffenen und lernfähigen Rechtsstil zur Bewältigung komplexer Probleme herausgebildet.
Was rulemaking praktisch leistet, hängt davon ab, in welchen Sachzusammenhängen dieses Instrument eingesetzt wird. Rulemaking ist grundsätzlich geeignet, die Wissensgrundlage für Entscheidungen unter Ungewißheitsbedingungen zu optimieren. Aber es kann Grundsatzentscheidungen des Gesetzgebers nicht ersetzen, sondern setzt sie voraus. Ferner ist effektiver Rechtsschutz erforderlich, um eine sachorientierte Entscheidungsfindung zu sichern.