Recht und Justizhoheit.
Der gesetzliche Richter im historischen Vergleich von der Kanonistik bis zur Europäischen Menschenrechtskonvention, unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsentwicklung in Deutschland, England und Frankreich.
Ulrike Müßig
Die Frage nach einer europäischen Verfassungstradition der Garantie des gesetzlichen Richters wird mit einem historischen Vergleich ihrer Entwicklungen in der Kanonistik, in Frankreich, England und Deutschland untersucht. Im Zuge des päpstlichen Herrschaftsaufbaus erarbeitet die Kanonistik die Nichtigkeitsfolge für das Urteil des unzuständigen Richters. Der französische Konflikt zwischen monarchischem Zentralismus und ständischen Selbstverwaltungsrechten prägt den Gegensatz zwischen Justizamt und Auftrag, der auch noch in den Garantien nach 1789 erkennbar ist. Gegen den Stuart-Absolutismus wird der Vorrang des Rechts vor der Prärogative formuliert, der sich 1689 durchsetzt. Die frühkonstitutionellen deutschen Garantien stehen noch in der Tradition landesherrlicher Selbstverpflichtungen, bis die Justizwillkür der Restauration liberale Forderungen nach einem gerichtsverfassungsrechtlichen Gesetzesvorbehalt forciert. Die gemeinsame Verfassungstradition gegen Ausnahmegerichte wird in den Darstellungen zum aktuellen nationalen und europäischen Recht bestätigt.
Dem im Oktober 2009 tätig werdenden Supreme Court of the UK widmet die 2. Auflage ein eigenes Kapitel. Zusammenfassungen in Englisch, Französisch und Spanisch tragen dem internationalen Echo zur 1. Auflage Rechnung.
Pressestimmen:
„Die Arbeit verdient Beachtung über den deutschen Rechts- und Sprachraum hinaus. […] Der Autorin gelingt es überzeugend, den rechtshistorischen Befund mit der aktuellen Rechtslage zu verbinden […] Das Werk ist ein wichtiger Beitrag in der längst nicht beendeten Diskussion um den gesetzlichen Richter in Europa.“ Günter Hirsch, in: Neue Juristische Wochenschrift 36/2003
„Am Ende der Lektüre ist der Leser vom Reichtum an Einsichten und Einblicken in diese gemeinsame europäische Geschichte des Problems beeindruckt. Das Buch hat bereits im Ausland eine sehr positive Aufnahme erfahren […]. Es dürfte auch zur obligaten Lektüre bei künftigen Untersuchungen zur europäischen Verfassungs- und Justizgeschichte werden.“ Filippo Ranieri , in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, 122 Bd./2005