Rechtliche Aspekte von Entertainmentangeboten und Zusatzdiensten im Mobilfunk
Torben Butchereit
Angesichts der enormen Verbreitung von mobilen Endgeräten in der Bevölkerung – Ende 2007 bestanden in Deutschland über 97 Mio. Mobilfunkvertragsverhältnisse – ist mittlerweile von mehr als nur noch einer „Vollversorgung“ mit mobilen Kommunikationsmitteln zu sprechen. So selbstverständlich die Benutzung des Handys damit für viele Menschen tagtäglich auch ist, die rechtlichen Unsicherheiten scheinen sich durch die nach wie vor sehr schnell voranschreitenden Technologien eher noch zu vergrößern. Dieses Geschäftsfeld ist dabei ebenso technisches wie juristisches Neuland, das jedoch enorme wirtschaftliche Chancen eröffnen wird. Umso wichtiger ist daher ein verlässlicher juristischer Rahmen, auf den sich die in diesem Sektor tätigen Unternehmen bei ihren Investitionsentscheidungen stützen können. Davon scheint das deutsche Rechtssystem derzeit allerdings oftmals noch weit entfernt. Die in Literatur und Rechtsprechung allein zu dem wohl allen Aktivitäten zugrunde liegenden „Mobilfunkvertrag“ vertretenen Auffassungen sind bereits völlig uneinheitlich. Wie dann die Geschäftsbeziehungen zwischen Anbietern und Endkunden oder „Zwischenhändlern“ bei den unterschiedlichsten Angeboten rechtlich einzuordnen sind, wie und ob diese Verträge unter welchen Voraussetzungen zustande kommen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) wirksam einbeziehbar sind, Informations- und Aufklärungspflichten hinreichend erfüllt werden können, die Verträge möglicherweise über Mängel verfügen und diese gegebenenfalls wieder beseitigt werden können, kann bislang kaum mit ausreichender Sicherheit prognostiziert werden. Darüber hinaus ergeben sich Fragestellungen jenseits des reinen Vertragsrechts. Wie ist zu gewährleisten, dass die den Geschäftsbeziehungen zugrunde liegenden Willenserklärungen auch tatsächlich von dem vermeintlich Erklärenden stammen? Wie ist sicherzustellen, dass Angebote, die dem Jugendschutz unterfallen, nicht von Minderjährigen genutzt werden können? Weiterhin stellt die Frage nach der Datensicherheit und dem Datenschutz eine bedeutende Problematik dar. Sicher ist hier nur, dass aufgrund der hohen Anzahl, des Grades der Vertraulichkeit und der enormen Sensibilität der erforderlichen Daten ein umfangreicher Schutz zu gewährleisten ist, da die Inanspruchnahme der angebotenen Dienste zwangsläufig die Preisgabe von Daten erfordert, um das Angebot technisch überhaupt erst zu realisieren.