Rechtsentscheid – Geschichte, Dogmatik und Rechtspolitik eines zivilprozessualen Vorlagemodells.
Eine Untersuchung zu Struktur und Reform des § 541 ZPO.
Armin Willingmann
Harmonisierung und Rechtsfortbildung der Judikatur lassen sich durch Rechtsmittel- wie Vorlageverfahren sicherstellen. Der Zugang zum Instanzenzug ist im deutschen Zivilprozeß allerdings durch Justizentlastungsmaßnahmen kontinuierlich erschwert worden. Dadurch sind einzelne Gebiete des Zivilrechts, in denen regelmäßig nur um geringe Werte gestritten wird, von Rechtsfortbildungs- und Harmonisierungsmöglichkeiten faktisch ausgeschlossen; entsprechend heftig divergiert die untergerichtliche Judikatur beispielsweise im Reise- und Verbraucherrecht. Dem könnte durch ein vom Landgericht ausgehendes Vorlageverfahren entgegengewirkt werden, wie es im Wohnraummietrecht in Form des Rechtsentscheids (jetzt: § 541 ZPO) besteht.
Armin Willingmann geht der Frage nach, ob sich der Rechtsentscheid als besonderes Institut des Prozeßrechts bewährt hat und über den bisherigen Anwendungsbereich hinaus ein Instrument zur Erzeugung von Rechtssicherheit sein kann. Dazu wird im ersten Kapitel die historische Entwicklung des Instituts bis hin zu aktuellen Ausweitungsplänen vorgestellt und im zweiten Kapitel seine dogmatische Struktur, insbesondere anhand praktischer Probleme, analysiert. Anschließend zeigt der Autor die – bisweilen mißglückte – Einbettung des Rechtsentscheids in die ZPO auf (Kapitel 3), um sodann im vierten Kapitel parallele Probleme bei strukturell ähnlichen Vorlagemodellen ( Art. 177 EGV, Art. 100 I GG) darzulegen. Abschließend folgt eine Diskussion insbesondere der rechtspolitischen Fragen einer Ausweitung des Vorlagemodells. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, daß sich der Rechtsentscheid im Wohnraummietrecht bewährt hat und ein modifiziertes Modell sinnvolle Ergänzung der ZPO wäre.