Rechtsfrage und Tatfrage in der normativistischen Institutionentheorie Ota Weinbergers.
Kritik eines institutionalistischen Rechtspositivismus.
Rainer J. Schröder
Im Rechtssystem der modernen Gesellschaft ist das Problem, wie in Rechtspraxis und praktischer Rechtswissenschaft – aus rechtstheoretischer Perspektive gesehen – Rechtsfragen und Tatfragen miteinander korrelieren, bis auf den heutigen Tag höchst umstritten. Zwar ist durch Informations- und Kommunikationswissenschaften die Rationalisierung im Umgang mit Rechtstexten weit vorangetrieben worden. Wie das Recht auf der Ebene der Verfassungs- und Gesetzgebung bis hin zur individuellen Entscheidung im Einzelfall gewonnen und fortentwickelt wird, harrt jedoch noch immer einer rechts- und staatstheoretischen Aufklärung. Auch bedarf der Klärung, welche sozialen Faktoren bei der Normtextbehandlung eine Rolle spielen und in welcher Weise sie dies tun. Hier feiern alte und neue Institutionentheorien seit geraumer Zeit fröhliche Urständ. Der Autor unternimmt den Versuch, eine ganz bestimmte Institutionentheorie des Rechts, nämlich diejenige des Grazer Rechtstheoretikers und Philosophen Ota Weinberger, zu rekonstruieren, um die einzelnen Teile ins Mosaik zu rücken und sie sodann kritisch zu durchleuchten.