Rechtsregeln für die geschlossene Kapitalgesellschaft
Gregor Bachmann, Horst Eidenmüller, Andreas Engert, Holger Fleischer, Wolfgang Schön
Die geschlossene Kapitalgesellschaft stellt rund um den Globus die volkswirtschaftlich wichtigste Organisationsform dar. Gleichwohl kommt sie im internationalen rechtswissenschaftlichen Diskurs häufig zu kurz; ein US-amerikanischer Kollege hat sie deshalb einmal pointiert als „Waisenkind des Gesellschaftsrechts“ (orphan of corporate law) bezeichnet. Vor diesem Hintergrund ist es ein lohnendes Unterfangen, die länderübergreifenden Konfliktlinien der close corporation herauszuarbeiten. Eine fünfköpfige Gruppe von deutschen Wissenschaftlern hat nun den Versuch unternommen, diese Forschungslücke zu schließen und „Prinzipien der geschlossenen Kapitalgesellschaft“ in Europa ohne Rücksicht auf bestehende Gesetze oder Gesetzesvorhaben zu entwickeln. Die Untersuchung orientiert sich systematisch an den typischen Konfliktfeldern in einer geschlossenen Kapitalgesellschaft. Sie greift in hohem Maße auf rechtsvergleichende Erfahrungen und rechtsökonomische Erkenntnisse zurück und wirft immer wieder auch einen Seitenblick auf die im Entstehen begriffene Europäische Privatgesellschaft.