Rechtsschutz im Hinblick auf ein Pflichtangebot nach § 35 WpÜG
Björn Simon
Das Pflichtangebot ist eines der zentralen Institute des im Jahr 2002 in Kraft getretenen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes. Mit ihm verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die rechtliche Stellung der Minderheitsaktionäre zu stärken: Bei Unternehmensübernahmen sollen sie die Möglichkeit haben, die Gesellschaft gegen Zahlung eines angemessenen Preises für ihre Aktien zu verlassen. Bei Pflichtangeboten treffen die kollidierenden Interessen von Kontrollerwerber als Verpflichtetem und den übrigen Aktionären der Zielgesellschaft als Adressaten des Angebots aufeinander, die wiederum mit dem öffentlichen Interesse am Schutz der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts konkurrieren.
Die vorliegende Arbeit erörtert ausgehend von Praxisfällen die sich in dieser Konfliktsituation stellenden Rechtsschutzfragen und analysiert die Rechtsschutzmöglichkeiten von Kontrollerwerber und den übrigen Aktionären der Zielgesellschaft im Bereich von Pflichtangeboten. Den Mittelpunkt der Untersuchung bildet der öffentlich-rechtliche wie auch der zivilrechtliche Schutz der außenstehenden Aktionäre der Zielgesellschaft, aber auch der Rechtsschutz des Kontrollerwerbers selbst gegenüber Maßnahmen der BaFin.