Russisches Konzernrecht
Jürgen Telke
Das Konzernrecht hat in der russischen Rechtspraxis eine sehr große Bedeutung, da ungefähr 70 Prozent aller russischer Gesellschaften Teil eines Konzernverbundes sind. Dies bedeutet, dass die durchschnittliche russische Gesellschaft von einer anderen Person, in der Regel dem Mehrheitsgesellschafter, abhängig ist. Dies führt zu zahlreichen Missbrauchsmöglichkeiten im Konzernverbund, welche durch die bestehenden rechtlichen Regelungen nur unzureichend berücksichtigt werden. Aufgrund der relativen Neuheit des russischen Gesellschaftsrechts bestehen bislang auch keine ausreichenden wissenschaftlichen Untersuchungen zum russischen Konzernrecht.
Die vorliegende Arbeit stellt daher systematisch die typischen konzernrechtlichen Problemstellungen dar und gibt sowohl Lösungsvorschläge für die Rechtspraxis als auch rechtspolitische Vorschläge. Hierbei wird zuerst ein Überblick über die konzernrechtlichen Grundlagen gegeben. Danach wird untersucht, auf welche Weise sich ein Konzern bilden lässt und inwieweit Minderheitsgesellschafter eine solche Konzernbildung verhindern oder zumindest beeinflussen können. Für den Fall, dass eine Konzernbildung abgeschlossen wurde, werden die Einflussnahmemöglichkeiten der Minderheitsgesellschaften auf die Konzernleitung analysiert. Da diesbezüglich nur geringes Potential besteht, wird untersucht, inwieweit wenigstens Kapitalerhaltungsmechanismen eingreifen. Für den Fall, dass den Minderheitsgesellschaftern oder den Gläubigern der abhängigen Gesellschaft ein Schaden entsteht, wird die entsprechende Haftung dargestellt. Da die vorgenannten Schutzregelungen nur in Verbindung mit ausreichenden Informationen wahrgenommen werden können, werden die diesbezüglichen Rechte der Minderheitsgesellschafter und Gläubiger ausgewertet. Abschließend werden die Ergebnisse der einzelnen Kapitel zusammengeführt und entsprechende Lösungsvorschläge dargestellt.