Schaden, Kausalität und Kausalitätsbeweis beim Schadensersatzanspruch des Anlegers wegen Verletzung der ad hoc-Publizitätspflicht
Sarah Gbekor
Verletzt ein Emittent die ad hoc-Publizitätspflicht, so kann dies Schäden bei Anlegern auslösen – sei es, weil Anleger ihre Anlageentscheidungen bei vollständiger und richtiger Information nicht getroffen hätten, sei es, weil sie die Transaktion zu einem günstigeren Preis getätigt hätten. Schadensersatzklagen von Anlegern sind aber überwiegend nicht erfolgreich.
Das Werk analysiert die Ursachen hierfür, wobei der ersetzbare Schaden, der erforderliche Kausalzusammenhang und die Anforderungen an dessen Beweis – insbesondere Beweiserleichterungen – im Fokus stehen. Im Rahmen einer positiven ökonomischen Analyse des Rechts untersucht das Werk, inwieweit die wirtschaftswissenschaftlichen und wirtschaftspsychologischen Voraussetzungen für Beweiserleichterungen vorliegen.
Damit stellt das Werk eine de lege lata anwendbare Lösung bereit, die einen gerechten Ausgleich im Spannungsfeld der Interessen von Emittenten und Anlegern herstellt und zugleich die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts stärkt.