Schlussbericht des Antragskomitees des Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus
Josef Aicher, Erich Kussbach, August Reinisch
Der Schlussbericht des Antragskomitees des Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus dokumentiert die Tätigkeit dieses unabhängigen, international besetzten Gremiums, das über 20.702 Anträge auf Vermögensentschädigung entschieden hat. Die Bedeutung des Washingtoner Abkommens zwischen den USA und der Republik Österreich vom 17. Jänner 2001 in der Auseinandersetzung mit den Nachwirkungen des Nationalsozialismus in Österreich, die Vielschichtigkeit der bei seiner Umsetzung zu berücksichtigenden Aspekte sowie das Verfahren vor dem Antragskomitee und die dabei angewendeten hohen Standards werden in diesem Bericht ausführlich dargestellt.
Der Allgemeine Entschädigungsfonds wurde 2001 zur umfassenden Lösung offener Fragen der Entschädigung von Opfern des Nationalsozialismus für Verluste und Schäden, die während der Zeit des Nationalsozialismus auf dem Gebiet der heutigen Republik Österreich entstanden sind, eingerichtet. Das Verfahren vor dem Antragskomitee war neben effizienter historischer und juristischer Arbeit vom Anliegen der besonderen Verantwortung gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus geprägt. Schließlich mündete dieses Verfahren in Entschädigungszahlungen in Höhe von rund 215 Millionen USD an rund 24.000 Begünstigte.