Schuldverhältnis und Rechtskreisöffnung.
Von der Lehre der culpa in contrahendo zum Rücksichtnahmeschuldverhältnis der §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB.
Moritz Keller
Moritz Keller behandelt Voraussetzungen, Grenzen und dogmatische Grundlagen des neuen Rücksichtnahmeschuldverhältnisses. Mit der Schuldrechtsreform wurde dieses Schuldverhältnis, in dem die Regelungen zur culpa in contrahendo aufgegangen sind, in den §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB kodifiziert. Unklar ist, wie schon vor der Kodifikation, unter welchen Voraussetzungen das Schuldverhältnis entstehen soll.
Ziel der Arbeit ist es daher, unter Analyse der Entwicklung der Dogmatik den Tatbestand des Schuldverhältnisses aufzuzeigen. Dabei wird deutlich, dass die bisher vorherrschenden Modelle, insbesondere die Vertrauenshaftungslehren, gravierende Schwächen aufweisen. Bei der Untersuchung zeigt sich, dass das entscheidende Element der Rechtskreisöffnung zu Gunsten des Vertrauens in der Diskussion zurückgetreten ist. Mit der Kodifikation besteht nun die Möglichkeit, die Fehlentwicklung zu korrigieren.