Seeschiffsversicherung
Kommentar zu den DTV - Allgemeine Seeschiffsversicherungsbedingungen
Dieter Schwampe
Zum Werk
Die Seeschiffsversicherung ist ein Hauptzweig der Transportversicherung. Im Rahmen der Seeschiffsversicherung werden Passagier- und Frachtschiffe gegen Teilschäden oder Totalverlust versichert. Abgesichert werden alle Gefahren wie Piraterie, Verfügungen von hoher Hand, Verschollenheit oder Gefahren der See. Ferner unterfallen der Versicherung Schiffsbaurisiken im Zusammenhang mit dem Neubau von Schiffen sowie Reparaturen derselben. Schließlich unterfallen ihr auch alle schiffsförmigen Einheiten wie z.B. Schiffskräne und Hochseeschlepper.
Der neue Kommentar behandelt die Allgemeinen Deutschen Seeschiffsversicherungsbedingungen (DTV-ADS), die 2009 vollkommen überarbeitet wurden und die von 1919 stammenden Seekaskoklauseln abgelöst haben (DTV = Deutsche Transportversicherung). Erläutert werden alle praxisrelevanten Fragen. Die Kommentierung berücksichtigt auch die zwischenzeitlich erfolgten Änderungen an DTV-ADS 2009.
Vorteile auf einen Blick
– einziger Kommentar zum Thema
– renommierter Autor
Zielgruppe
Für Versicherungsunternehmen, Versicherungsvermittler, Unternehmen, Reedereien und sonstige Transportunternehmen.