Sprachassistenten – eine rechtliche Betrachtung de lege lata und de lege ferenda.
Lukas Schmidt
Sprachassistenten und Künstliche Intelligenz sind aus dem modernen Leben und dem Marketing vieler Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Ein wichtiges Kriterium einer vernetzen Welt ist, dass nicht nur der Anwender, sondern zusehends auch die Produkte intelligent sind. Im Zentrum dieses »Smart Living« stehen Sprachassistenten.
Aus rechtlicher Perspektive wirft das Dazwischentreten eines zunehmend autonom handelnden maschinellen Assistenten zahlreiche Fragen auf. So gilt es unter anderem zu klären, wem die Handlungen des Sprachassistenten zugerechnet werden müssen bzw. wer haftet, falls durch bewusste oder unbewusste Handlungen des Sprachassistenten einem Dritten Schäden zugefügt werden. Ferner ist zu beleuchten, wem die Inhalte, die der Sprachassistent möglicherweise schafft, zuzuordnen sind. Auch das Datenschutzrecht, seit Einführung der DSGVO von gesteigerter Relevanz und viel diskutiert, darf in einer datenzentrierten Umgebung, wie es der Einsatz von Sprachassistenten im Speziellen und das Konzept Smart Living im Allgemeinen mit sich bringt, nicht vernachlässigt werden.