Steuerorientierte Rechtsformplanung mittels Thesaurierungsbegünstigung und Abgeltungsteuer
Steuerwirkung, Steuerplanung, Steuergestaltung
Andreas Pfuhl
Die Unternehmensteuerreform 2008 führte zu grundlegenden Änderungen bei der Rechtsformwahl und -optimierung. Auf der einen Seite wurde die Tarifbelastung für Kapitalgesellschaften deutlich gesenkt und auf Anteilseignerebene eine 25%ige Abgeltungsteuer eingeführt. Auf der anderen Seite schuf der Gesetzgeber für Personenunternehmen ein Wahlrecht, einbehaltene Gewinne einem 28,25%igen Sondertarif zu unterwerfen. Wird dieses Wahlrecht in Anspruch genommen, kommt es zum Zeitpunkt einer späteren Gewinnentnahme zu einer Nachversteuerung mit 25%. Damit ist diese sog. Thesaurierungsbegünstigung dem Besteuerungskonzept der Kapitalgesellschaften (und ihrer Anteilseigner) nachempfunden.
Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich die Arbeit mit den Auswirkungen der Thesaurierungsbegünstigung und der Abgeltungsteuer auf die steuerorientierte Rechtsformplanung. Gerade dieses neue „Zwillingspaar“ weckt – nach Ansicht des Verfassers – das Interesse des (rechtsformopti- mierenden) Steuerplaners, denn die Abgeltungsteuer tritt in vielen Situationen in Konkurrenz zur Thesaurierungsbegünstigung. Dies gilt nicht nur für die Frage, in welcher Rechtsform ein Unternehmen betrieben wird, sondern beeinflusst vor allem auch die Gewinnverwendungsentscheidung. Darüber hinaus werfen beide Vorschriften (wechselseitige) steuerplanerische Fragen auf, die bisher noch keiner überzeugenden Lösung zugeführt wurden.
Im Sinne eines „steuerrechtlich fundierten, betriebswirtschaftlichen Ansatzes“ nimmt sich die Arbeit daher zum Ziel, den Einfluss der Thesaurierungsbegünstigung und der Abgeltungsteuer auf die steuerorientierte Rechtsformplanung zu identifizieren, zu qualifizieren, zu quantifizieren und empirisch zu überprüfen. Im Besonderen wird nachgewiesen, dass es mittels beider Normen möglich ist, die steuerliche Position einer Personen- bzw. Kapitalgesellschaft zu optimieren, es hierzu aber einer strategischen Steuerplanung bedarf.