Strafjustiz und ihre Politisierung in SBZ und DDR bis 1961
Auswertung von Dokumenten und Urteilen unter Berücksichtigung des historischen Zusammenhanges
Bettina Weinreich
Das sozialistische Recht und die sozialistische Rechtsprechung sind eng verbunden mit der sozialistischen Idee. Besonders die strafrechtliche Entwicklung kann nur im Zusammenhang mit der Entwicklung verstanden werden, die Rechtsbegriff, Rechtsidee und Rechtsanwendung durchliefen. Es ist das Ziel dieser Arbeit, aufzuzeigen, wie und warum dieses Rechtssystem so funktionieren konnte. Wenn man sich mit einem diktatorischen Staat auseinandersetzt, ist man versucht, den Staat als Ganzen zu verteufeln und Ideologien als «Gesinnungsmüll» abzutun. Doch damit wird man einer geschichtlich notwendigen Nachbetrachtung nicht gerecht, weil jedes System mit und durch die Bürger getragen wird. Der Wunsch, den Nationalsozialismus hinter sich lassen und Wiedergutmachung leisten zu können, vereinigte die Menschen in der SBZ/DDR. Doch wurde der vorgeschriebene Antifaschismus immer mehr auch zum Deckmantel für die politisch-diktatorische Entwicklung. Die von Beginn an unglückselige enge Anbindung an die Sowjetunion verhinderte einen erfolgreicheren deutschen Weg, weil die DDR bis zum Schluss eine sowjetische Exklave auf deutschem Gebiet blieb.