Strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen und Zeugnisverweigerungsrechte
Zur Akzessorietät der §§ 81c Abs. 3, 95 Abs. 2 S. 2, 97, 100d Abs. 5, 100g Abs. 4, 160a StPO zum Zeugnisverweigerungsrecht
Anne Schneider
In der Strafprozessordnung gibt es etliche Regelungen, die für eine Beschränkung bestimmter Ermittlungsmaßnahmen auf die Zeugnisverweigerungsrechte verweisen. Anne Schneider geht der Frage nach, inwieweit sich diese Regelungen mit den Gründen für die Einführung von Zeugnisverweigerungsrechten vereinbaren lassen. Hierbei orientiert sie sich an der Methodik der Gesetzgebungslehre. Zunächst analysiert sie die Interessen der einzelnen Akteure und lotet die Grenzen aus, die höherrangiges Recht dem Gesetzgeber setzt. Auf Basis dieser Ergebnisse bewertet sie anschließend das geltende Recht. Es zeigt sich, dass kein Interesse die gesetzliche Regelung vollständig erklären kann. Im Ergebnis schlägt Anne Schneider daher eine Neuregelung für alle Ermittlungsmaßnahmen vor, die auf die Akzessorietät zum Zeugnisverweigerungsrecht verzichtet.