Systematisierung und Konzipierung passiver Einkünfte von Echterfeld,  Kristina

Systematisierung und Konzipierung passiver Einkünfte

Der Terminus „Passive Einkünfte“ bezeichnet eine Einkünftekategorie, die sich ohne die Erbringung eines wesentlichen Wertschöpfungsbeitrags erwirtschaften lässt. In Abgrenzung dazu sind „aktive Einkünfte“ tätigkeitsgebundene Einkünfte. Als regional mobile Einkunftsquellen lassen sich passive Einkünfte relativ leicht über die Landesgrenzen hinweg verlagern. Infolge ihrer Standortelastizität bergen sie ein hohes Missbrauchspotential für steuerliche Gestaltungen. Plakativ ausgedrückt gelten die aktiven Einkünfte als „gut“, die passiven Einkünfte als „böse“. Doch welche Idee, welche Philosophie steht hinter dem Konzept der passiven Einkünfte? Wie hat sich die Kategorie der passiven Einkünfte im deutschen Steuerrecht entwickelt? Und hat die Abgrenzung aktiver und passiver Einkünfte eine Zukunft? Die Unterscheidung zwischen anerkennenswerten und moralisch verwerflichen Tätigkeiten, zwischen „guten“ und „bösen“ Einkünften ist ein alter Gedanke. Er reicht mehrere Jahrhunderte zurück und hatte weitreichende Implikationen auf die verschiedensten Bereiche des menschlichen Daseins lange vor einer gesetzlichen Normierung passiver Einkünfte. Die Autorin entwickelt drei verschiedene Forschungsperspektiven, die zum ideengeschichtlichen Verständnis des Konzepts passiver Einkünfte beitragen. Die Kategorie passiver Einkünfte hat erstmals vor etwa 55 Jahren Eingang in das deutsche Steuerrecht gefunden, ohne dass sie als solche bezeichnet wurde. Über die wohl bekannteste Kategorisierung in § 8 Abs. 1 des Außensteuergesetzes hinaus sind passive Einkünfte in Spezialgesetzen wie dem EntwLStG oder dem AIG enthalten und in mehreren nationalen Einzelsteuergesetzten, beispielsweise im EStG, im ErbStG und im GewStG definiert. Daneben sind Aktivitätsklauseln in zahlreiche deutsche Doppelbesteuerungsabkommen aufgenommen worden. Anhand eines Gesetzesvergleichs analysiert die Autorin die Gründe für die Normierung einer Kategorie passiver Einkünfte im deutschen Steuerrecht. Der Gesetzesvergleich passiver Einkünfte kann zum einen als Auslegungshilfe dienen, zum anderen auch als Ansatz einer grundlegenden Neukonzipierung fungieren. Ein solcher gesetzesvergleichender Ansatz zur Neukonzipierung vermag jedoch einen zentralen Kritikpunkt nicht auszuräumen – die fehlende Aktualität der Aktivitätskataloge. Es ist daher an der Zeit, ein alternatives Regelungssystem zu der Abgrenzung aktiver und passiver Einkünfte zu entwickeln, das der nunmehr in den Vordergrund gerückten Zielsetzung der Missbrauchsbekämpfung Rechnung trägt. Die Studie sucht Anknüpfungspunkte insoweit sowohl auf nationaler Ebene als auch auf internationaler Ebene in den Maßnahmen der OECD zur Bekämpfung von „Base Erosion and Profit Shifting“.

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